Schenkung: Vermögen zu Lebzeiten richtig weitergeben
Schenken heißt nicht nur geben. Es heißt auch entscheiden.
Kurzantwort
Worauf kommt es an, wenn Vermögen zu Lebzeiten verschenkt werden soll?
Eine Schenkung überträgt Vermögen ohne entsprechende Gegenleistung – etwa Geld, eine Immobilie oder Unternehmensanteile. Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen unter anderem 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder; sie können nach zehn Jahren erneut zur Verfügung stehen. Ein Freibetrag allein macht eine Schenkung nicht sinnvoll. Zuerst sollte klar sein, was Sie erreichen möchten, was bei Ihnen bleiben muss und wie die Übertragung zum späteren Erbe passt. Grundstücksschenkungen erfordern eine notarielle Beurkundung.
Vielleicht möchten Sie Ihren Kindern schon heute einen Teil Ihres Vermögens übergeben. Eine Immobilie. Geld für den Kauf einer Wohnung. Unternehmensanteile. Oder einen anderen Vermögenswert, der später ohnehin einmal Teil des Erbes werden würde.
Auf den ersten Blick klingt eine Schenkung einfach: Ein Vermögenswert wechselt von einer Generation zur nächsten.
Doch dahinter stehen häufig größere Fragen.
Was möchte ich heute schon weitergeben? Was brauche ich selbst noch? Welche steuerlichen Folgen entstehen? Und wie passt die Schenkung zu dem, was später einmal mit meinem übrigen Vermögen geschehen soll?
Deshalb lohnt es sich, eine Schenkung nicht als einzelne steuerliche Maßnahme zu betrachten. Sondern als Teil einer größeren Entscheidung über das Familienvermögen.
Was ist eine Schenkung?
Bei einer Schenkung wird Vermögen ohne entsprechende Gegenleistung auf eine andere Person übertragen.
Das können zum Beispiel sein:
- Geld und Bankguthaben
- Immobilien und Grundstücke
- Wertpapiere
- Unternehmensanteile
- Kunst und andere Wertgegenstände
- Kryptowährungen
Gerade innerhalb einer Familie geht es dabei häufig um mehr als den Vermögenswert selbst.
Eltern möchten ihre Kinder unterstützen. Großeltern möchten bereits zu Lebzeiten etwas weitergeben. Immobilien sollen langfristig in der Familie bleiben. Oder die spätere Vermögensnachfolge soll frühzeitig geordnet werden.
Damit beginnt die eigentliche Frage nicht bei der Steuer.
Sondern bei der Familie.
Eine gute Schenkung beginnt mit der Frage: Was möchten Sie erreichen?
Nehmen wir an, Eltern besitzen neben ihrem eigenen Haus noch eine vermietete Wohnung.
Die Tochter soll diese Wohnung langfristig erhalten.
Eine Möglichkeit wäre, bis zum späteren Erbfall zu warten. Eine andere Möglichkeit wäre, die Immobilie bereits heute zu übertragen.
Beides kann sinnvoll sein.
Aber die Folgen können unterschiedlich sein.
Bei einer frühzeitigen Übertragung stellen sich beispielsweise Fragen wie:
- Möchten die Eltern die Mieteinnahmen weiterhin erhalten?
- Soll die Immobilie später noch verkauft werden können?
- Gibt es weitere Kinder, die berücksichtigt werden sollen?
- Wie hoch ist der steuerliche Wert der Immobilie?
- Welche Auswirkungen hat die Übertragung auf das übrige Vermögen?
- Wie viel Vermögen benötigen die Eltern selbst für die kommenden Jahre?
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich sinnvoll beurteilen, wie eine Übertragung gestaltet werden kann.
Welche Freibeträge gelten bei einer Schenkung?
Für Schenkungen gelten persönliche steuerliche Freibeträge nach § 16 ErbStG. Ihre Höhe hängt insbesondere vom Verhältnis zwischen schenkender und beschenkter Person ab.
Zu den wichtigsten Freibeträgen gehören:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: grundsätzlich 200.000 €
Eine Mutter kann ihrem Kind beispielsweise Vermögen bis zum persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro übertragen, ohne dass allein aufgrund dieser Schenkung Schenkungsteuer entsteht.
Dabei ist ein Punkt besonders wichtig:
Die persönlichen Freibeträge können nach § 14 ErbStG grundsätzlich nach zehn Jahren erneut zur Verfügung stehen. Gegenüber jedem Elternteil besteht der Freibetrag separat – deshalb kann die Verteilung des Vermögens zwischen den Ehepartnern, etwa über eine Güterstandsschaukel, die Ausgangslage verändern.
Gerade bei größeren Vermögen kann der Zeitpunkt einer Schenkung deshalb eine wichtige Rolle spielen.
Doch ein hoher Freibetrag allein macht eine Schenkung noch nicht automatisch sinnvoll.
Warum die Zehnjahresfrist allein keine Strategie ist
In Gesprächen über Schenkungen fällt schnell der Satz:
„Dann schenken wir einfach alle zehn Jahre.“
Steuerlich kann eine gestaffelte Übertragung durchaus interessant sein. Aber Familienvermögen lässt sich selten sinnvoll allein anhand eines Kalenders planen.
Entscheidend ist auch, was übertragen wird.
Bei Geld ist der Wert meist eindeutig.
Bei einer Immobilie sieht das anders aus.
Hier kann der steuerliche Wert erheblichen Einfluss darauf haben, wie stark ein Freibetrag durch die Schenkung ausgeschöpft wird.
Hinzu kommen mögliche Nutzungsrechte, bestehende Finanzierungen und die Frage, wer nach der Übertragung wirtschaftlich über die Immobilie verfügen soll.
Deshalb sollte zunächst die gesamte Situation betrachtet werden.
Erst danach kommt die Steuer.
Eine Immobilie zu schenken ist eine weitreichende Entscheidung
Immobilien sind für viele Familien der größte Vermögenswert.
Gleichzeitig haben sie häufig eine besondere Bedeutung: das Elternhaus, eine vermietete Wohnung oder ein Grundstück, das seit Jahrzehnten zur Familie gehört.
Eine Übertragung sollte deshalb nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsteuer betrachtet werden.
Eine zentrale Frage lautet:
Was soll sich wirtschaftlich tatsächlich verändern?
Soll das Kind bereits heute Eigentümer werden, während die Eltern weiterhin in der Immobilie wohnen?
Sollen die Eltern weiterhin Mieteinnahmen erhalten?
Oder soll die nächste Generation vollständig über die Immobilie verfügen können?
Je nach Ziel können unterschiedliche Gestaltungen infrage kommen. Dazu gehört beispielsweise ein vorbehaltener Nießbrauch.
Damit können Eigentum und wirtschaftliche Nutzung voneinander getrennt werden.
Gerade bei Immobilien zeigt sich deshalb besonders deutlich: Eine Schenkung ist selten nur die Übertragung eines Vermögenswerts. Sie verändert Rechte, Verantwortung und häufig auch die finanzielle Situation mehrerer Familienmitglieder.
Auch die eigene Absicherung gehört zur Planung
Wer Vermögen weitergibt, schaut verständlicherweise zuerst auf die nächste Generation.
Mindestens genauso wichtig ist jedoch die eigene Zukunft.
Was passiert, wenn später höhere Pflegekosten entstehen? Wie viel Liquidität wird im Ruhestand benötigt? Welche Einnahmen sollen erhalten bleiben? Und wie flexibel möchten Sie auch nach einer Schenkung noch sein?
Eine steuerlich attraktive Gestaltung hilft wenig, wenn sie die eigene finanzielle Sicherheit einschränkt.
Deshalb gehört zu einer durchdachten Schenkung immer auch die Frage:
Was kann ich heute guten Gewissens weitergeben – und was sollte bei mir bleiben?
Schenkungen können auch innerhalb der Familie etwas verändern
Vermögen hat nicht nur einen finanziellen Wert.
Wenn ein Kind eine Immobilie erhält und ein anderes zunächst nicht, kann das innerhalb der Familie Fragen auslösen.
War die Übertragung als Unterstützung gedacht?
Soll sie später auf ein Erbe angerechnet werden?
Wie werden Geschwister berücksichtigt?
Und wissen alle Beteiligten, was mit der Schenkung beabsichtigt ist?
Nicht jede dieser Fragen ist steuerlicher Natur. Trotzdem sollte man sie frühzeitig berücksichtigen.
Klare Regelungen und eine verständliche Dokumentation können helfen, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Muss eine Schenkung schriftlich festgehalten werden?
Das hängt davon ab, was übertragen wird und wie die Schenkung gestaltet ist.
Bei bestimmten Vermögenswerten gelten besondere Formvorschriften. Die Übertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie erfordert nach § 311b BGB beispielsweise eine notarielle Beurkundung.
Auch bei anderen größeren Vermögensübertragungen kann es sinnvoll sein, die getroffenen Vereinbarungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Das gilt besonders dann, wenn zusätzliche Bedingungen oder Rechte vereinbart werden.
Je größer und langfristiger die Auswirkungen einer Schenkung sind, desto wichtiger ist deshalb eine klare Gestaltung.
Drei typische Beispiele
Eltern unterstützen ein Kind beim Immobilienkauf
Eltern möchten ihrer Tochter 100.000 Euro Eigenkapital für den Kauf einer Wohnung zur Verfügung stellen.
Der Betrag liegt unter dem persönlichen Freibetrag zwischen Elternteil und Kind.
Trotzdem sollte die Schenkung dokumentiert und in die langfristige Vermögensplanung der Familie eingeordnet werden.
Eine Immobilie wird an die nächste Generation übertragen
Eine Mutter möchte eine vermietete Wohnung auf ihren Sohn übertragen.
Hier reicht es nicht, lediglich den möglichen Freibetrag zu betrachten.
Relevant sind unter anderem der steuerliche Wert der Immobilie – der regelmäßig im Feststellungsverfahren ermittelt wird –, mögliche Nutzungsrechte und die Frage, ob die Mutter weiterhin auf die Mieteinnahmen angewiesen ist.
Größeres Vermögen soll schrittweise übertragen werden
Eltern verfügen über mehrere Immobilien und weiteres Vermögen.
Statt die gesamte Vermögensnachfolge erst im Erbfall zu regeln, können einzelne Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen werden.
Dadurch entsteht Zeit.
Zeit, steuerliche Freibeträge sinnvoll einzubeziehen. Zeit, die Auswirkungen einzelner Entscheidungen zu beobachten. Und Zeit, die nächste Generation schrittweise in Verantwortung einzubeziehen.
Was sollte vor einer Schenkung geklärt werden?
Bevor Vermögen übertragen wird, sollten vier Fragen beantwortet sein:
-
Was möchten Sie mit der Schenkung erreichen?
Geht es um Unterstützung, die langfristige Vermögensnachfolge oder darum, einen bestimmten Vermögenswert innerhalb der Familie weiterzugeben? -
Was soll bei Ihnen bleiben?
Ihre eigene finanzielle Sicherheit sollte nicht hinter steuerlichen Überlegungen zurückstehen. -
Welche Folgen hat die Übertragung?
Dazu gehören steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen – und bei Familienvermögen häufig auch die Interessen anderer Angehöriger. -
Wie passt die Schenkung zum späteren Erbe?
Eine Schenkung sollte möglichst nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist ein Teil der gesamten Vermögensnachfolge.
Freibeträge und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten können bei einer Schenkung erhebliche Bedeutung haben. Trotzdem sollte die Reihenfolge eine andere sein: zuerst, was Sie mit Ihrem Vermögen erreichen möchten; dann, welche Auswirkungen eine Übertragung für Sie und Ihre Familie hat. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, wie die Schenkung steuerlich sinnvoll gestaltet werden kann.
Wenn Sie eine Schenkung planen und Ihre persönliche Situation zunächst einordnen möchten, schauen wir gemeinsam darauf, welche Entscheidungen anstehen und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind.
Weiterführende Inhalte
- Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge: Was gilt?
- Erbschaft: Wie wird das Vermögen steuerlich bewertet?
- Güterstandsschaukel: Wenn Vermögen in der Familie ungleich verteilt ist
- Nießbrauch bei Schenkung: Vermögen weitergeben, ohne alles aus der Hand zu geben
- Feststellungsverfahren: Welchen Wert hat die geerbte Immobilie?