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Wissen

Schenkung: Vermögen zu Lebzeiten richtig weitergeben

Schenken heißt nicht nur geben. Es heißt auch entscheiden.

Kurzantwort

Worauf kommt es an, wenn Vermögen zu Lebzeiten verschenkt werden soll?

Eine Schenkung überträgt Vermögen ohne entsprechende Gegenleistung – etwa Geld, eine Immobilie oder Unternehmensanteile. Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen unter anderem 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder; sie können nach zehn Jahren erneut zur Verfügung stehen. Ein Freibetrag allein macht eine Schenkung nicht sinnvoll. Zuerst sollte klar sein, was Sie erreichen möchten, was bei Ihnen bleiben muss und wie die Übertragung zum späteren Erbe passt. Grundstücksschenkungen erfordern eine notarielle Beurkundung.

Quellen

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