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Wissen

Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge: Was gilt?

Wer soll einmal erben – und was passiert, wenn Sie nichts regeln?

Kurzantwort

Soll das Gesetz bestimmen, wer erbt – oder möchten Sie das selbst regeln?

Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Kinder und weitere Abkömmlinge erben vorrangig; der überlebende Ehepartner hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht, dessen Höhe unter anderem vom Güterstand abhängt. Ehepartner und Kinder können so gemeinsam eine Erbengemeinschaft bilden. Wer etwas anderes will, gestaltet die Erbfolge selbst durch Testament oder Erbvertrag. Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger bleiben dabei grundsätzlich bestehen. Entscheidend ist, was mit dem Vermögen geschehen soll und für wen.

Quellen

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