Erbschaft: Wie wird das Vermögen steuerlich bewertet?
Ein Haus. Ein Wertpapierdepot. Vielleicht Anteile an einem Familienunternehmen.
Kurzantwort
Wie wird geerbtes Vermögen für die Erbschaftsteuer bewertet?
Für die Erbschaftsteuer braucht das Finanzamt einen Wert in Euro. Gesetzliche Bewertungsregeln – § 12 ErbStG verweist auf das Bewertungsgesetz – ermitteln diesen Wert zum Bewertungsstichtag, bei einer typischen Erbschaft dem Todestag. Wertpapiere knüpfen am Börsenkurs an, Immobilien am Grundbesitzwert im Feststellungsverfahren, nicht börsennotierte Unternehmen am gemeinen Wert. Nicht jedes Vermögen wird gleich bewertet. Die Bewertung schafft die Grundlage für Freibeträge und Entscheidungen, ersetzt sie aber nicht.
Nach einer Erbschaft wissen Sie häufig, was Sie geerbt haben. Aber noch nicht unbedingt, welchen Wert dieses Vermögen für die Erbschaftsteuer hat.
Und genau dieser Unterschied kann wichtig werden.
Denn für die Berechnung der Erbschaftsteuer braucht das Finanzamt einen Wert in Euro. Ein Haus hat aber kein Preisschild. Ebenso wenig ein Unternehmen oder viele andere Vermögensgegenstände.
Deshalb gibt es gesetzliche Regeln, nach denen geerbtes und geschenktes Vermögen bewertet wird.
Wer Vermögen bei Erbschaft bewerten will, sollte diese Regeln grundsätzlich verstehen. Dann lässt sich besser nachvollziehen, wie die eigene Erbschaft steuerlich eingeordnet wird.
Der Wert Ihres Erbes beeinflusst die mögliche Erbschaftsteuer
Bei Geld auf einem Konto ist die Sache zunächst einfach: 100.000 Euro sind 100.000 Euro.
Bei anderen Vermögenswerten ist das schwieriger.
Was ist ein Einfamilienhaus wert, das seit 30 Jahren der Familie gehört?
Welchen Wert haben Anteile an einem Familienunternehmen, die nie öffentlich gehandelt wurden?
Und welcher Wert zählt bei einem Wertpapierdepot, dessen Kurse sich täglich verändern?
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten deshalb gesetzliche Bewertungsregeln. § 12 ErbStG verweist hierfür grundsätzlich auf die Vorschriften des Bewertungsgesetzes.
Das Ziel ist, aus unterschiedlichen Vermögenswerten einen steuerlich maßgeblichen Geldwert zu ermitteln. Diese Vermögensbewertung ist die Grundlage für die Erbschaftsteuer.
Entscheidend ist zunächst der Bewertungsstichtag
Bei einer Erbschaft zählt grundsätzlich nicht der heutige Wert des Vermögens.
Maßgeblich ist der sogenannte Bewertungsstichtag. Das Erbschaftsteuergesetz stellt grundsätzlich auf den Zeitpunkt ab, zu dem die Steuer entsteht – bei einer typischen Erbschaft also auf den Todestag des Erblassers.
Das kann einen erheblichen Unterschied machen.
Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie erben ein Wertpapierdepot. Einige Monate später sind die Kurse deutlich gestiegen oder gefallen.
Für die steuerliche Bewertung ist grundsätzlich der maßgebliche Wert zum Bewertungsstichtag entscheidend – nicht einfach der aktuelle Depotstand.
Eine wichtige Orientierung: der „gemeine Wert“
Ein zentraler Begriff im Bewertungsgesetz ist der gemeine Wert.
Der Begriff klingt komplizierter, als die Grundidee ist.
Vereinfacht gefragt:
Welcher Preis wäre unter normalen Bedingungen am Markt für diesen Vermögenswert zu erzielen?
Das Bewertungsgesetz beschreibt den gemeinen Wert in § 9 BewG als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei werden die Eigenschaften des Vermögensgegenstands und die preisbeeinflussenden Umstände berücksichtigt.
Wie dieser Wert konkret bestimmt wird, hängt allerdings davon ab, was Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben.
Nicht jedes Vermögen wird gleich bewertet
Ein Wertpapierdepot lässt sich anders bewerten als ein Haus. Und ein Haus wiederum anders als ein Unternehmen.
Deshalb lohnt sich zunächst eine einfache Bestandsaufnahme:
Welche Vermögenswerte gehören überhaupt zum Erwerb?
Typischerweise können dazu gehören:
- Immobilien und Grundstücke
- Bankguthaben
- Wertpapiere und Depots
- Unternehmensvermögen und Beteiligungen
- Fahrzeuge
- Kunst und andere wertvolle Gegenstände
- Forderungen und weitere Vermögenswerte
Erst danach lässt sich beurteilen, welche Bewertungsregeln für die einzelnen Bestandteile relevant sind.
Wertpapiere: der Kurs am Bewertungsstichtag
Bei börsennotierten Wertpapieren gibt es einen nachvollziehbaren Marktpreis.
Das Bewertungsgesetz knüpft in § 11 BewG deshalb grundsätzlich an den Börsenkurs am Bewertungsstichtag an. Gibt es an diesem Tag keine entsprechende Notierung, sieht das Gesetz weitere Regeln für die Ermittlung des maßgeblichen Kurses vor.
Für Sie bedeutet das:
Der Wert des Depots lässt sich meist relativ unmittelbar bestimmen.
Immobilien: Verfahren nach dem Bewertungsgesetz
Bei einer Immobilie gibt es dagegen häufig keinen aktuellen Kaufpreis.
Vielleicht hat das Haus seit Jahrzehnten der Familie gehört. Niemand weiß genau, welchen Preis ein Käufer dafür am Bewertungsstichtag bezahlt hätte.
Deshalb sieht das Bewertungsgesetz in §§ 182 ff. BewG besondere Verfahren für Grundbesitz vor.
Je nach Art und Nutzung der Immobilie kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren in Betracht. Die steuerliche Immobilienbewertung ist deshalb ein eigenes Thema – und gerade bei größeren Immobilienwerten häufig ein wichtiger Bestandteil der gesamten Erbschaft.
Denn der im Feststellungsverfahren ermittelte Grundbesitzwert wird für die Erbschaftsteuer angesetzt.
Unternehmen: gemeiner Wert ohne Börsenkurs
Noch komplexer kann es bei Unternehmensanteilen werden.
Bei einem börsennotierten Unternehmen lässt sich ein Kurs beobachten.
Bei einer Familien-GmbH gibt es diesen häufig nicht.
Bei nicht börsennotierten Anteilen wird deshalb zunächst geprüft, ob sich der gemeine Wert aus Verkäufen zwischen fremden Dritten ableiten lässt, die weniger als ein Jahr zurückliegen. Ist das nicht möglich, muss der Wert anhand der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten Bewertungsmethode ermittelt werden.
Dabei darf der gesetzlich bestimmte Substanzwert grundsätzlich nicht unterschritten werden.
Für begünstigtes Betriebsvermögen kann zusätzlich die Verschonungsregelung relevant werden.
Hier zeigt sich besonders deutlich:
Der Wert eines Vermögensgegenstands ist nicht immer einfach eine Zahl, die bereits irgendwo feststeht.
Er muss häufig erst nachvollziehbar ermittelt werden.
Die Bewertung ist nur ein Teil der eigentlichen Frage
Angenommen, Sie haben eine Immobilie im Wert von 700.000 Euro, ein Depot und weiteres Vermögen geerbt.
Dann kennen Sie nach der Bewertung zwar wichtige Zahlen.
Aber damit sind die eigentlichen Entscheidungen noch nicht getroffen.
Vielleicht fragen Sie sich:
- Soll die Immobilie in der Familie bleiben?
- Möchte eines der Kinder sie übernehmen?
- Muss Vermögen verkauft werden, um andere Erben auszuzahlen?
- Welche Freibeträge stehen zur Verfügung?
- Welche steuerlichen Folgen ergeben sich daraus?
- Und wie passen all diese Fragen zusammen?
Genau deshalb betrachten wir eine Erbschaft nicht nur als Steuerfall.
Die Bewertung schafft zunächst die Grundlage, auf der weitere Entscheidungen getroffen werden können.
Aus einzelnen Werten entsteht ein Gesamtbild
Bei einer Erbschaft betrachten wir deshalb nicht nur einen einzelnen Vermögenswert.
Der erste Schritt ist, die Situation zu ordnen.
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Vermögen erfassen
Welche Immobilien, Konten, Wertpapiere, Beteiligungen und weiteren Vermögenswerte gehören zum Nachlass? -
Werte nachvollziehen
Welche Bewertungsregeln gelten für die einzelnen Vermögenswerte und welche Werte sind für steuerliche Zwecke maßgeblich? -
Auswirkungen verstehen
Erst wenn die Werte feststehen, lassen sich Freibeträge, mögliche Steuerbelastungen und weitere Entscheidungen sinnvoll einordnen.
So wird aus vielen einzelnen Zahlen Schritt für Schritt ein verständliches Gesamtbild.
Warum gerade Immobilien besondere Aufmerksamkeit verdienen
In vielen Familien bildet eine Immobilie einen großen Teil des geerbten Vermögens.
Dadurch kann ihre Bewertung erheblichen Einfluss auf die steuerliche Situation haben.
Gleichzeitig ist eine Immobilie selten nur eine Zahl.
Vielleicht handelt es sich um das Elternhaus. Vielleicht wohnen Angehörige darin. Vielleicht soll es vermietet, verkauft oder innerhalb der Familie übernommen werden.
Die steuerliche Bewertung beantwortet deshalb zunächst nur eine Frage:
Welcher Wert wird für steuerliche Zwecke angesetzt?
Was mit der Immobilie anschließend geschehen soll, ist eine andere – oft wesentlich persönlichere – Entscheidung.
Beides sollte man voneinander unterscheiden.
Was Sie aus der Bewertung mitnehmen sollten
Wenn Sie Vermögen erben oder im Rahmen einer Schenkung erhalten, braucht das Finanzamt eine Grundlage für die Besteuerung.
Dafür werden die einzelnen Vermögenswerte nach gesetzlichen Regeln bewertet.
Wichtig sind vor allem drei Gedanken:
- Nicht jedes Vermögen wird gleich bewertet. Für Immobilien gelten andere Regeln als für Wertpapiere oder Unternehmensanteile.
- Der Bewertungsstichtag ist entscheidend. Bei einer Erbschaft ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgeblich.
- Die Bewertung ist nicht das Ende der Betrachtung. Sie schafft die Grundlage dafür, die steuerlichen Folgen zu verstehen und anschließend fundierte Entscheidungen über das Vermögen zu treffen.
Am Ende sollten Sie deshalb nicht nur wissen, was Ihr Erbe steuerlich wert ist.
Sie sollten verstehen, was dieser Wert für Ihre persönliche und familiäre Situation bedeutet.
Wenn Sie eine Erbschaft erhalten haben und noch nicht wissen, wie Immobilien oder andere Vermögenswerte steuerlich einzuordnen sind, können wir Ihre Situation gemeinsam strukturieren.
So entsteht aus einzelnen Vermögenswerten zunächst ein verständliches Gesamtbild – und daraus eine Grundlage für die nächsten Entscheidungen.