Kryptowährungen werden vererbt. Der Zugang dazu nicht automatisch.
Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen können Teil eines Nachlasses sein - genau wie eine Immobilie, ein Konto oder Wertpapiere.
Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Wer Kryptowährungen erbt, muss nicht nur wissen, dass sie existieren. Er muss auch wissen, wie er darauf zugreifen kann.
Wir helfen Ihnen dabei, Kryptowährungen im Erbfall einzuordnen und die steuerlichen, rechtlichen und praktischen Fragen gemeinsam zu betrachten.
Manchmal wissen die Erben nicht einmal, dass Kryptowährungen vorhanden sind.
Vielleicht haben Sie selbst Kryptowährungen geerbt.
Vielleicht wissen Sie, dass der Verstorbene Bitcoin oder andere digitale Vermögenswerte besessen hat - aber nicht, wo diese verwahrt wurden.
Oder Sie besitzen selbst Kryptowährungen und fragen sich, wie Ihre Familie später darauf zugreifen soll.
Bei klassischen Vermögenswerten hinterlassen Banken, Depots oder Immobilien sichtbare Spuren. Bei Kryptowährungen kann das anders sein.
Deshalb beginnt die wichtigste Frage nicht mit der Steuer. Sondern damit, das digitale Vermögen überhaupt zu verstehen und zugänglich zu machen.
Rechtlich geerbt bedeutet noch nicht: tatsächlich verfügbar.
Je nachdem, wie die Werte verwahrt werden, entstehen unterschiedliche Fragen.
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Welche Kryptowährungen gehören zum Nachlass?
Zunächst muss geklärt werden, ob und welche digitalen Vermögenswerte vorhanden sind.
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Wo werden sie verwahrt?
Kryptowährungen können auf Handelsplattformen, eigenen Wallets, Hardware-Geräten oder über Private Keys und Seed Phrases gesichert sein.
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Wer besitzt die notwendigen Zugangsdaten?
Rechtlich geerbt bedeutet noch nicht, dass die Werte tatsächlich verfügbar sind.
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Welcher Wert ist steuerlich relevant?
Bewertung, Erbschaftsteuer und spätere Verkaufsfolgen müssen gemeinsam betrachtet werden.
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Sind mehrere Erben beteiligt?
Dann geht es auch darum, wie Kryptowährungen aufgeteilt, übertragen oder verkauft werden sollen.
Eine einzelne Antwort reicht deshalb häufig nicht. Entscheidend ist, die Zusammenhänge zu verstehen.
Kryptowährungen sind Teil des gesamten Nachlasses.
Eine Wallet sollte nicht isoliert betrachtet werden.
Vielleicht gehören gleichzeitig eine Immobilie, Konten, Wertpapiere oder Unternehmensanteile zum Vermögen. Vielleicht gibt es mehrere Erben. Vielleicht sollen einzelne Vermögenswerte verkauft und andere behalten werden.
Dann stellt sich nicht nur die Frage:
Was machen wir mit den Kryptowährungen?
Sondern:
Welche Rolle spielen sie im gesamten Nachlass?
Wir betrachten deshalb zunächst die gesamte Situation und ordnen anschließend ein, welche steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um das digitale Vermögen geklärt werden müssen.
Wenn Sie Kryptowährungen geerbt haben.
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Wir schaffen einen Überblick.
Welche Kryptowährungen sind vorhanden? Wie wurden sie gehalten? Welche Informationen und Unterlagen stehen zur Verfügung?
So wird das digitale Vermögen überhaupt greifbar.
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Wir klären steuerliche und rechtliche Folgen.
Wir betrachten, wie die Kryptowährungen in den Nachlass einzuordnen sind, welche Werte relevant werden und welche Pflichten sich daraus ergeben.
Technische, steuerliche und rechtliche Fragen werden zusammengeführt.
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Wir bereiten die nächsten Entscheidungen vor.
Behalten, übertragen, aufteilen oder verkaufen – Sie verstehen Ihre Möglichkeiten und wissen, welche Schritte als Nächstes notwendig sind.
Sie verstehen Ihre Möglichkeiten und wissen, welche Schritte als Nächstes notwendig sind.
Wenn Sie selbst Kryptowährungen besitzen.
Dann lohnt es sich, eine andere Frage frühzeitig zu beantworten:
Was müsste Ihre Familie wissen, wenn Sie morgen nicht mehr erklären könnten, wie alles funktioniert?
Ihre Erben sollten wissen, dass digitales Vermögen vorhanden ist und wie im Erbfall darauf zugegriffen werden kann.
Gleichzeitig sollten sensible Zugangsdaten nicht einfach dort hinterlegt werden, wo sie zu Lebzeiten von Unbefugten gefunden werden können.
Testament, Zugangsregelung, sichere Verwahrung und steuerliche Planung müssen deshalb zusammenspielen.
Ihr digitales Vermögen bleibt heute geschützt - und kann später von den richtigen Personen gefunden und übernommen werden.
Wenn mehrere Erben beteiligt sind, entstehen weitere Entscheidungen.
Kryptowährungen lassen sich technisch übertragen. Das bedeutet aber noch nicht, dass die Aufteilung innerhalb eines Nachlasses automatisch einfach ist.
Wer erhält welche Vermögenswerte? Sollen Kryptowährungen aufgeteilt oder verkauft werden?
Wie werden Wertunterschiede zwischen verschiedenen Teilen des Nachlasses berücksichtigt? Und welche steuerlichen Folgen entstehen aus den jeweiligen Entscheidungen?
Am Ende soll nicht nur geklärt sein, wem etwas gehört. Sondern auch, wie damit sinnvoll weitergegangen werden kann.
Am Ende wissen Sie, was vorhanden ist - und was jetzt zu tun ist.
- Sie verstehen, welche Rolle die Kryptowährungen im Nachlass spielen.
- Sie kennen die steuerlichen und rechtlichen Fragen, die geklärt werden müssen.
- Sie wissen, welche Informationen für den Zugriff benötigt werden.
- Und Sie kennen die nächsten Schritte.
Kryptowährungen machen einen Nachlass nicht automatisch kompliziert. Aber sie erfordern Fragen, die bei klassischen Vermögenswerten häufig gar nicht entstehen.
Ralf Hiemer
Ansprechpartner für Kryptowährung
Lassen Sie uns Ihre Situation gemeinsam einordnen.
Ob Sie Kryptowährungen geerbt haben oder selbst digitales Vermögen für die nächste Generation regeln möchten: Wir schauen zunächst darauf, was vorhanden ist, welche Fragen tatsächlich relevant sind und was als Nächstes geklärt werden sollte.
Genau diese Fragen klären wir gemeinsam.