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Verschonungsregelung: Was gilt, wenn ein Unternehmen vererbt wird?

Die Übergabe eines Familienunternehmens an die nächste Generation ist ein entscheidender Moment – nicht nur emotional, sondern auch steuerlich. Wer den Betrieb erhalten und Belastungen durch die Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden will, sollte die sogenannte Verschonungsregelung kennen. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, für wen die Begünstigung gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kurzantwort

Wie lässt sich verhindern, dass Erbschaft- oder Schenkungsteuer die Fortführung eines Familienunternehmens unnötig belastet?

Für begünstigtes Betriebsvermögen sieht das Erbschaftsteuerrecht eine Verschonungsregelung nach §§ 13a und 13b ErbStG vor. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bleiben grundsätzlich 85 Prozent steuerfrei; unter strengeren Bedingungen kann die Optionsverschonung 100 Prozent erreichen. Die Regeln gelten bei Erbschaft und bei Schenkung. Die Begünstigung ist an Bedingungen geknüpft, etwa Behaltensfrist und Lohnsumme. Nicht alles Vermögen im Unternehmen ist begünstigt. Die Gestaltung muss zur tatsächlichen Zukunft des Unternehmens passen.

Quellen

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